Fluch oder Segen?
Der BFH entschied in seinem Urteil vom 20.02.2024 inwiefern ein Steuerbescheid noch nach Ablauf der Einspruchsfrist geändert werden kann. Konkret bezieht sich das Urteil auf die Norm des § 175b Abs. 1 AO, also die Änderung eines Steuerbescheides aufgrund von elektronisch übermittelten Daten, wie z.B. die Lohnsteuerjahresbescheinigung.
Es ist zu erwarten, dass zukünftig immer mehr Daten automatisch dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden, umso wichtiger dürfte das Urteil in der Zukunft werden.
Was heißt das nun konkret?
Unabhängig von der Fehlerquelle ist entscheidend alleine, dass von der mitteilungspflichtigen Stelle (bspw. dem Arbeitgeber) an die Finanzbehörden übermittelte Daten nicht oder nicht zutreffend bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt wurden.
Genau hier liegt die Krux. Sofern der Sachverhalt zunächst zu ungunsten des Steuerpflichtigen im Steuerbescheid enthalten ist, ist die Norm ein “Segen”, denn auch nach Ablauf der Einspruchsfrist, lässt sich der Bescheid noch ändern.
Im gegenteiligen Fall, steht das gleiche Korrekturrecht auch dem Finanzamt zu, sodass es auch zu einer Rechtsunsicherheit werden kann. Rechtsfrieden kehrt sodann erst nach Ablauf der Festsetzungfrist ein.